Hygienekonzept

Hygienekonzept für den 2. Remsecker Waldlauf am 01.10.2022 – gültig für den Start-/Zielbereich Schloßstraße 36 bzw. Schulweg 22 Hochdorf (wird drei Wochen vor der Veranstaltung aktualisiert)

  1. Die Teilnehmer/Besucher sind dafür verantwortlich, diese Regeln und Leitlinien umzusetzen. Zudem erfasst der Veranstalter die Teilnehmer/Besucher per Corona-Warn App, Luca App und Kontaktnachverfolgungsformular. Die Daten werden vier Wochen nach der Veranstaltung gelöscht bzw. vernichtet. Die Teilnehmer/Besucher sollen sich Ihrer Verantwortung bewusst sein, dass sie sich und die Teilnehmer/Besucher sowie deren Familien schützen.

2. Für die Veranstaltung gilt 3G:

  • Nachweislich geimpft, genesen oder getestet.
  • Die Nachweise müssen bei der Startnummernausgabe bei der Grundschule in Hochdorf (Schulweg 22) vorgelegt werden.
  • Für die Besucher gilt die Vorlage der Nachweise am Eingang zum Start-/Zielbereich der Schloßstraße 36 in Hochdorf.
  • Alle Helfer sind nachweislich geimpft, genesen oder getestet.

Sofern die Alarmstufe eintritt, gilt für die Veranstaltung 2G:

  • Nachweislich geimpft oder genesen.
  • Die Nachweise müssen bei der Startnummernausgabe bei der Grundschule in Hochdorf (Schulweg 22) vorgelegt werden.
  • Für die Besucher gilt die Vorlage der Nachweise am Eingang zum Start-/Zielbereich der Schloßstraße 36 in Hochdorf.
  • Alle Helfer sind nachweislich geimpft oder genesen.

Für Kinder/Schüler gilt folgendes:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre,
  • Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind,
  • Grundschüler, Schüler eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule) Nachweis durch entsprechendes Dokument oder Plausibilität.

3. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Personen, die

  • einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen.
  • typische Symptome einer Coronavirus-Infektion (nach §8 der Corona VO) aufweisen.
  • auf den Verkehrswegen weder eine medizinische Maske noch einen Atemschutz tragen oder sich nicht an die Abstandsregelungen halten.
  • der Nachweispflicht nach Punkt 2 nicht nachkommen.
  • der Datenverarbeitung nach Punkt 1 widersprechen. 

4. Es wird empfohlen die Hände zu desinfizieren und die bereitgestellten Hygienemittel zu verwenden.

5. Die Räumlichkeiten inkl. Toiletten sind mit einem Mund-Nasen-Schutz zu betreten. 

6. Die Teilnehmer/Besucher müssen dauerhaft ein Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Ansonsten gilt Maskenpflicht. Ausnahme für Sportler im Sportbetrieb und Kinder unter 6 Jahren.

7. Begrüßungen und Verabschiedungen mit Händeschütteln sind zu vermeiden. Ebenso z. B. bei den Sportlern ein gemeinsamer Jubel. 

8. Es werden Sitzgruppen für den Verzehr von Getränken und Speisen gestellt. An den Sitzgruppen liegen Hinweisschilder über das Abstandhalten zu anderen Besuchergruppen aus. Die Sitzgruppen werden unter Berücksichtigung des Mindestabstands auf dem Festgelände verteilt. Diese werden vom Veranstalter in regelmäßigen Abständen desinfiziert. Bei der Ausgabe von Essen und Getränke werden die Hygienemaßnahmen eingehalten.

9. Die Leitlinie zum Hygienekonzept ist auf Basis der aktuellen Werte vom Landkreis Ludwigsburg ständig zu prüfen bzw. anzupassen. Ab 16. September 2021 tritt ein dreistufiges Warnsystem in Kraft. Dies bedeutet, dass es strengere Regelungen bei abzeichnender Überlastung der Krankenhäuser geben wird.

Warnstufe: Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet.

Alarmstufe: Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet.

Stand: 15. September 2021 – weitere Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de